
Betreten verboten: Privatweg zwischen „Im Niederfeld“ und „Urnbergweg“
„Das kann doch eigentlich nicht sein…!“. Irrtiert macht eine Harheimerin ihrem Ärger Luft. „Privatstraßen und Privatwege gibts doch eigentlich gar nicht mehr – oder etwa doch?“. Gemeint sind natürlich nicht die Einfahrten zu privaten Grundstücken. Die junge Frau ärgert sich über ganz normal gepflasterte oder geteerte Fuss- oder Fahrradwege, an denen aber das Schild „Privatweg“ aufgestellt ist.

Fahrradfahrer bitte absteigen. Privatweg im Grundweg.
In Harheim gibt es zwei dieser Privatwege. Einer davon verbindet das südliche Ende von Im Niederfeld mit dem Urnbergweg. Dort haben die Häuser mit den Nummern 110 bis 130 ihren Hauseingang auf der südöstlichen Richtung, während aber die Stellplätze im Niederfeld liegen. Damit die Bewohner zu ihren Fahrzeugen gelangen können, gibt es am linken Ende der Häuserzeile einen Weg, der auf dem Grundstück dieser Liegenschaften liegt – und somit eben Privatgelände ist. Auch wenn das Schild „Kein öffentlicher Durchgang“ nicht jedem gefallen mag, aber die Eigentümer haben das Recht, das Betreten ihres Privatgeländes zu verbieten.
Der zweite Privatweg befindet sich am Grundweg hinter den Hausnummern 6 bis 22. Im ursprünglichen Plan war entlang des Eschbachs zwar ein öffentlicher Fußweg vorgesehen. Allerdings sollte es angeblich bezüglich der Straßenreinigungspflicht zu Schwierigkeiten zwischen den Eigentümern und der Stadt Frankfurt gekommen sein. Das Problem wurde so gelöst, dass der Weg schließlich zum Grundstück der Liegenschaften zugeschlagen wurde. Die Anwohner übernehmen damit die Straßenreinigungspflicht auf ihrem Grundstück selbst und haben damit aber auch das Recht, Fremden den Durchgang zu untersagen.
Ob die jeweiligen Eigentümer nun das Durchgangsverbot tatsächlich lautstark einfordern werden, das muss sich zeigen. Vielleicht ist das auch davon abhängig, wie sich die „Gäste“ auf diesen Wegen verhalten. Spätestens, wenn fremde Hunde dort ihre Haufen dort hinterlassen, dürfte die Geduld der Eigentümer schnell aufgebraucht sein.
Am Rande erwähnt: die zwei Privatwege sind Fusswege. Privatstraßen dagegen gibt es in Harheim (noch) nicht. Auch diese Diskussion könnte mit einiger Leichtigkeit wieder entstehen, wenn Anlieger der Straße „Im Niederfeld“ die Poller einfordern, die die Durchfahrt zum oder vom Auweg verhindern. Rechtlich wäre der untere Teil des Niederfelds zwar deswegen keine Privatstraße, faktisch jedoch könnte das so empfunden werden.
Die Haintalstraße empfindet auch niemand als Privatstraße, obwohl sie mit Pollern von der Spitzenstraße abgetrennt ist.
nein zu Pollern..Freiheit für harheim
Der Privatweg am Grundweg wurde von den Anwohnern durch Poller gesichert – das stimmt und war leider notwendig, um Unfälle zu verhindern. Ursprünglich wurde mit Hinweisschildern versucht, Radfahrer zu wenigstens rücksichtsvollem Verhalten zu animieren. Leider haben dies jedoch sehr viele Radfahrer ignoriert und den Weg mit völlig ungebremster Geschwindigkeit weiterhin genutzt. In den Häusern wohnen Kinder und es kam leider zu Unfällen und einigen Fast-Kollisionen mit Radfahrern. Dass Fußgänger den Weg grundsätzlich nutzen, ist für uns Anwohner völlig ok. Bei Radfahrern, die den Fußweg weiterhin nutzen möchten, sorgen Poller nun dafür, dass sie gezwungen sind, Ihre Geschwindigkeit deutlich zu reduzieren.
@Kasalla: ich bin zuversichtlich, dass auch Du diesen Zusammenhang verstehst….