12.03.2023 Abgebügelt. Kein Edeka auf Harheimer Ackerflächen.

Auf diesem Acker soll ein Verbrauchermarkt gebaut werden.

Ein weiterer Supermarkt auf den Feldern gegenüber von Netto? Zusammen mit einer Drogerie, mit dem in Aussicht gestellten Bank-Servicepoint und den E-Ladestationen für Autos eine schicke Vision. Die Dinge des täglichen Bedarfs kriegt man zwar irgendwie auch in Harheim, aber sobald es ein bisschen schneubiger sein soll, wär ein bisschen mehr Auswahl nicht verkehrt. Aber könnte das kleine widerspenstige gallige Dorf, das sich jahrelang gegen sämtliche Begehrlichkeiten wie Pfingstbergbebauung oder einen Betriebshof für die VGF aufgelehnt hatte, ganz so einfach die landwirtschaftlichen Ackerflächen der Versiegelung ausliefern? Im Ortsbeirat zeigte sich ein seltener Konsens: Verbrauchermarkt ja, aber nur bei minimalen ökologischen Beeinträchtigungen. So sollte die gesamte versiegelte Fläche vor Ort in Harheim ausgeglichen werden – was mangels Ausgleichsflächen alles andere als einfach ist.

Nun hat aber der Magistrat den Träumereien erst mal ein kurzes Ende beschert. Nach dem  regionalen Flächennutzungsplan ist die Fläche „Vorranggebiet Landwirtschaft“ und zudem „Vorhaltsgebiet für besondere Klimafunktionen“. Außerdem befindet sich die Fläche planungsrechtlich im Außenbereich, in dem nur privilegierte Bauvorhaben zulässig sind. Und dazu zählt Einzelhandel nicht. Daher ist die beabsichtigte Nutzung nicht zulässig

Neuer Verbrauchermarkt? Dann bestimmt auch ein Wartehäuschen für die Bushaltestelle.

Ganz überraschend kommt diese Absage nicht. Schon auf den ersten Metern des Projektes hatten die Grünen Ortsbeiräte auf die Hürde des regionalen Flächennutzungsplans hingewiesen. Möglicherweise hatten auch die interessierten Projektentwickler den Einfluss der Ortsbeiräte auf die Frankfurter Politik und Verwaltung leicht überschätzt.

Netto durchgerechnet müssen die Harheimer*innen doch noch länger sich mit dem Sortiment des einzigen Discounters arrangieren oder eben 10 Minuten zu Fahrrad oder Auto zu einem der vielen Märkte in Nieder-Erlenbach, Bonames oder Bad Vilbel reisen.

Allerdings will sich der Ortsbeirat mit der ersten Antwort noch nicht geschlagen geben und erwägt, den Magistrat aufzufordern, ein Zielabweichungsverfahren einzuleiten, um von den Zielen des Hessischen Regionalplans abweichen zu können. Im Erfolgsfall könnte damit möglicherweise ausnahmsweise auch auf dem Vorranggebiet Landwirtschaft mit seinen besonderen Klimafunktionen ein Verbrauchermarkt gebaut werden. Bleibt aber das Problem, dass nach §35 Baugesetzbauch das Bauen im Außenbereich immer noch unzulässig ist. Oder nicht?




Fakten:
Stellungnahme des Magistrats ST 607  vom 06.03.2023

Nächste Ortsbeiratssitzung des OBR 14:
Montag, 13. März 2023, 20 Uhr
im Bürgerhaus Harheim

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